Tausende Amateurfotografen/Amateurfotojournalisten überschwemmen seit Jahren den Markt. Das ist nicht unbekannt und wird gern von Vereinen, Privatpersonen und selbst Zeitungen genutzt. Lieber preiswert oder für lau, statt Qualität ist die Devise. „Geiz ist geil“, sorgt aber für Arbeitslosigkeit unter den ausgebildeten Fotografen und sorgt so für Unmut in der Szene.
Seit es Social Media gibt, wird die Bilderflut enorm und selbst unüberlegte Handybilder landen schnell bei Facebook, Instagram und Co. Dass hierbei wenig auf die Rechte der dort abgebildeten Personen geschaut wird, ist ein echtes Problem geworden und auch ich selber habe echt ein Problem damit, ungefragt und vor Allem in einer negativen Sichtweise plötzlich gefunden zu werden, auch in irgendwelchen Ausstellungen im Sinne der „Street Fotografie“.
Vereine bedienen sich inzwischen auch dieses Marktes. Auch werden dabei Regeln vermischt und Richtlinien erlassen, die weiter den Markt zerstören und mitunter rechtswidrig sind. „Akkreditierung nur gegen Herausgabe der Bilder“ – ist ein inzwischen gängiges Mittel. Selbst Verbände haben solche Statuten in den Regelwerken, die für Events gelten. Dass diese Regelungen jedoch sittenwidrig und somit auch von Hobbyfotografen nicht beachtet werden müssen, ist kaum bekannt – zum Glück für die Vereine, die sich der Dummheit solcher Menschen zu Nutze machen.
Nun kommt am 25. Mai die neue EU-Verordnung und „schwupps“ heult eine ganze Community. Nicht weinen, werden Anwaltskanzleien, die bislang keine großen Fische an der Angel haben, denn Diese werden sich darauf spezialisieren und Abmahnverfahren einleiten, bis die Gerichte platzen.
Was aber bedeutet die neue Verordnung genau (in der Fotografie)?
- Portalabhängig:
a. Facebook, Instagram oder Blog / Fotoblog sind keine journalistischen Medien
b. Tageszeitungen, Magazine und Newsportale (Online) mit rein journalistischer Form sind von den Regelungen ausgenommen (Art. 85 DSGVO)
c. Seiten von Vereinen / Verbänden sind nicht geregelt, könnten aber als Marketingpräsenz gewertet werden, was eine Personenabbildung erschwert oder gar verbietet
d. Marketing-/Werbe-Zwecke sind eh seit Jahren klar geregelt (Modelvertrag….) - Personen auf den Bildern müssen zuvor gefragt werden (direkte Einverständniserklärung)
- Musterprozesse abwarten (die werden kommen, weil auch die Gerichte sich schützen müssen)
- 4. Petition abwarten ?
Ich tippe mal, dass bei einer Entscheidung die Rechte der Hauptberufler gestärkt werden. Gerade, weil seit 2018 wieder „offizielle Presseausweise“ vergeben worden sind (Bundesministerium des Inneren). Nach dieser Regelung wird man handeln müssen und somit vielen Nebenberuflern, die jetzt die Petition unterschreiben vors Bein fahren.
Was dies bedeutet:
Auch ich muss Konsequenzen abwägen und darf z.B. in Vorschaubildern bei FB oder Twitter nur noch ausgewählte Szenen nutzen, in deren Hintergründen nur Personen abgelichtet sind, deren Einverständniserklärung ich (schriftlich) habe. Oder halt gar keine Zuschauer. Auf der Webseite (Online-Nachrichtenportal) muss ich die journalistische Form wahren und entsprechend arbeiten, um den Art. 85 einzuhalten. Als hauptberuflicher Journalist unterstehe ich somit dem deutschen Presserat und dem Bundesinnenministerium (seit 2018 wieder offiziell).
So gesehen könnte ich den Beitrag hier schließen und es (für mich) abhaken. Tue ich aber nicht, denn ich würde gerne Freunde und Bekannte vor Fehlern schützen:
- Viele Freunde fragten mich, was sie mit ihrer Fotoseite machen können.
Schwierig, denn bei Sportveranstaltungen keine Randpersonen auf dem Bild zu haben ist schlichtweg unmöglich. Daher müssten diese Personen unkenntlich gemacht werden, was das Bild nahezu zerstört. Vom Arbeitsaufwand ganz zu schweigen. Helfen kann nur ein Redaktionsauftrag eines News-Portals, welches die Bilder abnimmt und verarbeitet. Ein Nutzen auf einem Fotoblog wäre jedoch dann hinfällig. - Vereinsfotograf:
Auch schwierig, denn wenn auf der Webseite des Vereins Bilder mit Randpersonen auftauchen werden auch die Foto-Erzeuger im Sinne der Neuregelung zur Kasse gebeten. Vereine sollten daher nur journalistisch tätige Personen akkreditieren (alleine schon aus Haftungsgründen). - Facebook-Galerien:
Hier sind die Regeln eindeutig, denn ohne Erlebnis dürfen nicht einmal die Spieler selbst auf den Bildern zu sehen sein.
Viele haben inzwischen entschieden, ihre Seiten dicht zu machen um Problemen zu entgehen. In einzelnen Fällen ist das eine falsche Entscheidung, denn man kann mit ein paar Änderungen Einiges retten. In anderen Fällen jedoch wird es wohl für Hauptberufler ein notwendiges Marktreinigen kommen. Auch wenn das Einigen hier nicht passen wird.
Ich für meinen Teil werde versuchen die Möglichkeiten des DSGVO zu nutzen und anzuwenden. Ich hoffe, das bei euch nicht zu viel Ärger ins Haus steht. Bei Fragen stehe ich euch natürlich gerne zur Verfügung.
Auch die WAZ wird es auf Klagen ankommen lassen und die ersten Musterprozesse abwarten. Hier beruft man sich auf die Pressefreiheit.